Hinweisgebersystem und Beschwerden

Die SWM verfügen über ein unternehmeninternes Hinweisgebersystem, das auch das Beschwerdeverfahren gemäß §§ 8, 9 LkSG umfasst. Über dieses können Mitarbeiter*innen und Dritte Hinweis auf mögliche Verstöße gegen geltende Gesetze oer interne Regelwerke vertraulich – und auf Wunsch auch anonym – abgeben. Informationen zu den zuständigen interenen Meldestellen sowie zum Ablauf des Hinweisverfahrens (Verfahrensordung) finden Sie bitte hier:

Compliance bei den SWM