Start Strom Messstellenbetrieb
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Messstellenbetrieb

Die QuartiersNetz Bayern GmbH nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb der von ihr betriebenen Energieversorgungsnetze die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr.

Bedingungen und Verträge

Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der QuartiersNetz Bayern GmbH.

Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens veröffentlicht. Die QuartiersNetz Bayern GmbH veröffentlicht nachfolgend die Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Mindestanforderungen an die Messeinrichtung Strom

Kontaktdatenblatt (XLSX)

Zertifikate gültig ab 01.01.2023 10:00 Uhr

Zertifikate (ZIP)


Entsprechend den Vorgaben aus dem § 9 MsbG finden Sie hier die Messstellenverträge unseres grundständigen Messstellenbetriebs. Nach § 9 Abs. 3 des MsbG kommt der Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer*in und der QuartiersNetz Bayern GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen.

Messstellenvertrag (Anschlussnutzer)

Messstellenrahmenvertrag (Messstellennutzer ist Lieferant)

Preise für den Messstellenbetrieb

Die Entgelte der QuartiersNetz Bayern GmbH für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ergeben sich aus dem aktuellen Preisblatt.

Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind ebenfalls diesem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und veröffentlicht. Sobald die QuartiersNetz Bayern GmbH weitere Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.

Hier finden Sie alle Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Preisblatt Messstellenbetrieb – gültig ab 01.01.2024

Preisblatt Messstellenbetrieb – gültig bis 31.12.2023

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Thema Vertrags- und Datenmanagement für Messstellenbetreiber?