Netzzugang

Als rechtliche Grundlage für den Zugang und die Nutzung des Stromnetzes der QuartiersNetz Bayern GmbH gilt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in der letzten Fassung sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) und die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) in der letzten Fassung. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht.

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