Allgemeine Bedingungen
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Der QuartiersNetz Bayern GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der letzten Fassung jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen.
Musterverträge
Die nachfolgenden Veröffentlichungen der Musterverträge enthalten die allgemeinen Bedingungen für Letztverbraucher*innen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Netzanschlussvertrages für den Anschluss an das Netz der QuartiersNetz Bayern GmbH sowie der Nutzung des Anschlusses.