Start Strom Netzanschluss Beantragung
Start Strom Netzanschluss Beantragung

Beantragungen zum Netzanschluss

Netzanschlüsse werden durch den Netzbetreiber hergestellt, betrieben und erforderlichenfalls stillgelegt. Die Herstellung und Änderung des Netzanschlusses ist vom Anschlussnehmer schriftlich in Auftrag zu geben. Der Netzbetreiber verlangt, das von ihm zur Verfügung gestellte Anmeldeverfahren zu verwenden.

Die Beantragung erfolgt über entsprechende Vordrucke online mit Adobe Reader geöffnet und ausgefüllt werden. Anschließend sind diese Dokumente an die angegebene Postanschrift oder an die Mailadresse zu schicken: info@quartiertsnetz-bayern.de

Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen

Der Netzbetreiber oder dessen Beauftragte führen die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses durch. Dabei sind Wünsche des Anschlussnehmers angemessen zu berücksichtigen. Art, Zahl und Lage der Netzanschlüsse werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen vom Netzbetreiber nach den anerkannten Regeln der Technik bestimmt. Für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen sind zusätzliche Vordrucke einzureichen.

Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen

Datenblatt Speichersystem

Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems erfolgt durch den Netzbetreiber nach Anzeige der Fertigstellung. Sie wird von dem Installationsunternehmen, das die Arbeiten an der Kundenanlage ausgeführt hat, in Auftrag gegeben.

Für technische Fragen und Terminvereinbarungen zur Inbetriebnahme steht die Installateur-Beratung zur Verfügung:

  • 089 2361-2307 (technische Beratung)
  • 089 2361-5542 (Terminvereinbarung)

Formblatt "Antrag auf Inbetriebnahme des Hauptstromversorgungssystems"

Stilllegung von Netzanschlüssen

Die Stilllegung ist eine Maßnahme, bei der die Anschlussleitung durchtrennt und die Abzweigstelle an der Versorgungsleitung zurück gebaut wird. Im Regelfall ist hierzu Tiefbau erforderlich. Damit wird die Versorgung des Gebäudes dauerhaft unmöglich. Anzuwenden ist die Stilllegung beispielsweise bei einem Abriss des Gebäudes.

Antrag: Stilllegung von Netzanschlüssen

 

Außerbetriebnahme von Netzanschlüssen

Die Außerbetriebnahme ist eine besondere Maßnahme, bei der der Medienfluss unterbrochen und damit eine Versorgung der elektrischen Anlage befristet unmöglich wird.

Achtung!
Die Anschlussleitung steht bis ins Gebäude unter Spannung!

Anzuwenden ist die Außerbetriebnahme bei einer Gebäudesanierung, die keinen Abriss des Baukörpers, sondern beispielsweise Änderungen im Innenausbau umfasst.

Antrag: Außerbetriebnahme Netzanschluss

Entfernung der Messeinrichtung

Diese Vordrucke gelten nur für Entfernung der Messeinrichtung in Wohnungen (u.a. bei Wohnungszusammenlegungen) und für Erzeugungsanlagen. Ansonsten sind die gesonderten Anträge zur Außerbetriebnahme/Stilllegung zu verwenden.

Antrag: Entfernung der Messeinrichtung

Änderung des Messverfahrens

Dieser Vordruck gilt nur für Wechslungen der Messeinrichtungen, die ohne Umbau der elektrischen Anlage möglich sind. Ansonsten ist zusätzlich eine Fertigstellungsanzeige und Antrag auf Inbetriebsetzung durch ein Installationsunternehmen erforderlich. Auftraggeber ist immer der Rechnungsempfänger der Netzentgelte (Lieferant bzw. Anschlussnutzer).

Antrag: Änderung des Messverfahrens