Start Strom Netzzugang Bedingungen
Start Strom Netzzugang Bedingungen

Bedingungen für den Netzzugang/Verträge

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der QuartiersNetz Bayern GmbH hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der QuartiersNetz Bayern GmbH verwendeten Datenformaten, Lastprofilen und Tarifzeiten gegeben.

Netznutzungsvertrag (Lieferant)

Netznutzungsvertrag Lieferant
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag.

Netznutzungsvertrag (Letztverbraucher)

Netznutzungsvertrag Letztverbraucher
Bitte beachten Sie die Anhänge zum Netznutzungsvertrag.

Lastprofile

Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das synthetische Lastprofilverfahren verwendet. Es gilt die allgemeine Verfahrensbeschreibung. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der QuartiersNetz Bayern GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.

Hinweis
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z. B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten

Tarifzeiten

Im Netz der QuartiersNetz Bayern GmbH:

Januar bis Dezember

Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr

Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.